Infos aus 2010
Hubert Hüppe neuer Behindertenbeauftragter
Hubert Hüppe ist der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Bundeskabinett bestimmte Hüppe auf seiner Sitzung am 16. Dezember. Er nimmt seine Tätigkeit am 1. Januar 2010 auf und tritt damit die Nachfolge von Karin Evers-Meyer an, die das Amt seit 2005 ausgeübt hatte.
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Mittelpunkt meines neuen Amtes stehen“, sagte Hüppe. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung werde er den Aktionsplan entwickeln, der in allen Bereichen des Lebens ihre Teilhabe sicherstellt - im Kindergarten, in der Schule, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz. Bei der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe sei ihm persönlich besonders wichtig, dass Teilhabe als Menschenrecht begriffen werde.
Hubert Hüppe gehörte dem Bundestag von 1991 bis 2009 an. Seit 2002 war er behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Hüppe ist selbst Vater eines behinderten Sohnes.
Menschen mit Behinderungen in Deutschland:
In Deutschland sind rund 8,6 Millionen Menschen (Mikrozensus 2005) - das sind 10,5 Prozent der Bevölkerung - von Behinderung betroffen. Schwerbehindert sind davon rund 6,9 Millionen oder 8,2 Prozent der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt 2007) (...) (Meldung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 30.12.2009)
Österreich: Debatte um Abtreibungen behinderter Kinder und „Kinder als Schadensfall“
Der FPÖ-Behindertensprecher und Nationalratsabgeordnete, Norbert Hofer, hat bei der Nationalratssitzung am 29. Januar einen Antrag zur Streichung der eugenischen Indikation im Strafgesetzbuch eingebracht. Eugenische Indikation bedeutet, dass ein Kind im Mutterleib im Falle einer Behinderung bis zur Geburt getötet werden kann. In Wien werden laut dem Abgeordneten Dutzende Kinder pro Jahr außerhalb der Fristenlösung, die bereits vor 35 Jahren eingeführt wurde, getötet, weil sie behindert sind. Für ihn sei es unverständlich, dass dies in Österreich bis zu einem Tag vor der Geburt als legale Abtreibung gelte, einige Stunden später als Mord. Offizielle Zahlen über Spätabtreibungen gibt es darüber aber nicht. Die Argumentation der SPÖ, wonach schon die Diskussion über eugenische Indikation nicht erlaubt sei, weil sie Schuldgefühle bei Frauen erzeuge, kann Hofer auf Grund der Dramatik des Bruchs von Menschenrechten nichts abgewinnen. „Behinderte Menschen haben nicht mehr und nicht weniger ein Recht auf Leben als Kinder ohne medizinische Normabweichungen. Eine Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt ist schlichtweg bestialisch und eine Schande für unsere Gesellschaft. Ich hoffe sehr, dass eine Beschlussfassung im Parlament möglich sein wird“, erklärte Hofer in einer Pressemitteilung vom 26. Januar.
In eine ähnliche Richtung ging die Kritik des ÖVP-Behindertensprechers und Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg. In einer Pressemitteilung vom 29. Januar thematisierte er die umstrittenen OHG-Urteile der vergangenen Jahre, die mit ihrer unterschiedlichen Wertung von behinderten und nichtbehinderten Kindern gesorgt haben. In einem Fall sei den Eltern eines ungewollten Kindes, das mit Behinderung zur Welt kam, sogar Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen worden, so Huainigg. Dies habe bedeutende Folgen für die Pränataldiagnostik.
„Viele Ärzte raten schon bei geringem Verdacht auf Behinderung zu einer Abtreibung, Eltern stehen dadurch immer mehr unter Druck. Eltern, die die Geburt des behinderten Kindes nicht als Schadensfall sehen, werden finanziell benachteiligt“, erläuterte Huainigg. Er fordert daher eine rasche gesetzgeberische Lösung mit Weitblick. Konkret forderte der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen eine Änderung im Schadenersatzrecht sowie ergänzende Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. (Aus: ALfA-Newsletter 04/10 vom 30.01.2010).
Infos aus 2009(2)
Der
BVL-Vorsitzende: Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie für rechtens erklären,
sind Unrecht
23.12.2009.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. (BVL), Martin Lohmann,
begrüßt ausdrücklich die jüngste Aussage von Papst Benedikt XVI., „dass die
staatlichen Gesetze überall auf der Grundlage des universalen Naturrechts
stehen müssen und dass die Würde der Menschen vom Staat zu schützen ist.“
Auch seitens
des BVL gilt die Überzeugung, „Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie erlauben
oder die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau relativieren, sind demnach in
keiner Weise angemessen.“
Lohmann
verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es seitens des
Bundesverfassungsgerichtes seit vielen Jahren ein Kontrollauftrag an den
Gesetzgeber gibt, den der Gesetzgeber bis heute nicht erfüllt habe. “Hier gibt
es eine staatliche Pflicht zum Lebensschutz“, erklärt der BVL-Vorsitzende. Im
kommenden Jahr sei es dringend erforderlich, einmal ehrlich zu überprüfen, ob
die 1995 getroffenen Gesetzesregelungen zur Abtreibung tatsächlich zu weniger
Tötungen noch nicht geborener Menschen geführt habe.
Lohmann:
„Dass bei sinkender Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter die Zahl der
Kindestötungen bleibend hoch ist, ist ein Skandal, den man nicht übergehen oder
verschweigen darf.“ Der Bundesregierung rät Lohmann, den 15. Jahrestag der
gesetzlichen Neuregelung „endlich ehrlich zur Bestandsaufnahme“ zu nutzen und
damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden.
Österreich:
Grüne wollen Gefängnisstrafen für Lebensschützer vor Abtreibungskliniken
Im
österreichischen Parlament wurde am 10. Dezember in erster Lesung ein Antrag
der Grünen beraten, wonach künftig Lebensschützer, die versuchen, Schwangere
vor Abtreibungskliniken zum Austragen ihres ungeborenen Kindes zu bewegen, mit bis
zu sechs Monaten Haft bestraft werden sollen.(...)
Konkret heißt
es darin: „§ 105a (1) Wer unangemessenen Druck, sei er moralischer, psychischer
oder auch körperlicher Art, auf eine Frau ausübt, die einen nach § 97 Abs. 1
StGB straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt oder lassen will, ist
mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen“. Weiter ist nach
Absatz 2 zu bestrafen, „wer einen unangemessenen Druck im Sinne des Abs. 1 auf
medizinisches oder nicht-medizinisches Personal von mit
Schwangerschaftsabbrüchen befassten Einrichtungen ausübt.“ Was dabei
„unangemessener Druck“ bedeutet, regelt Absatz 3. Darin heisst es:
„Unangemessenen
Druck im Sinne des Abs. 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen
ihren Willen beharrlich und nachdrücklich anspricht, versucht, ihr den Zugang
zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder versucht,
ihr Gegenstände zu überreichen.“
In der
Beratung verwies laut dem Parlamentspressedienst die Abgeordnete und Initiatorin
des Antrags Judith Schwentner von den Grünen nach ausführlichen
Erläuterungen auf die Notwendigkeit, dass es abtreibungswilligen Frauen möglich
sein müsse, ihre Rechte ungehindert wahrnehmen zu können. Daher sei die
Einrichtung von Schutzzonen rund um Abtreibungskliniken unumgänglich. Die
Abgeordnete Gisela Wurm von der Fraktion der SPÖ stimmte ihrer
Vorrednerin inhaltlich zu und sprach sich gleichfalls dafür aus, entsprechende
Schutzmaßnahmen zu treffen. (...) Walter Rosenkranz von der FPÖ
habe dagegen inhaltlich eine grundsätzliche Gegenposition bezogen und darauf
verwiesen, dass zigtausende ungeborene Kinder vor diesen Kliniken in den
letzten Jahren gerettet worden seien. (...) In einer Pressemitteilung erklärte
er, es sei klar, dass die enorm hohe Zahl von ca. 13.000 Abtreibungen, die
nicht durchgeführt wurden und im örtlichen Umfeld von Abtreibungseinrichtungen
verhindert werden konnten, natürlich den jeweiligen Betreibern ein Dorn im Auge
seien. „13.000 Abtreibungen bedeuten Einnahmensverluste in Höhe von
zumindest 3,5 bis 4 Mio. Euro“, so Rosenkranz. Er verteidigte die
Lebensschützer vor den Abtreibungskliniken und betonte, die Lebensschützer verhielten
sich eben nicht nötigend, sondern „nur in höchstem Maße geschäftsschädigend,
weshalb die Grünen hier gesetzlichen Handlungsbedarf erkennen.“(...) Auch der BZÖ-Abgeordnete
Ewald Stadler kritisierte, dieser Antrag ziele nur auf die
„Lebensschützer““ ab, weshalb er diesen Antrag scharf ablehnt. (...)
Abschliessend wurde der Antrag dem Justizausschuss zugewiesen.
(Aus
ALfA-Newsletter 47/09 vom 12.12.2009)
Schlechter
Rat: Deutscher Ethikrat empfiehlt Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt abzuschaffen
Unter dem
Titel „Das Problem der anonymen Kindesabgabe“ hat der Deutsche Ethikrat am
26.11. seine erste Stellungnahme seit seiner Einberufung verabschiedet. Darin
fordert das Gremium in seinem Mehrheitsvotum, in einem gemeinsamen Vorgehen
aller politisch dafür Verantwortlichen die vorhandenen Babyklappen und Angebote
zur anonymen Geburt abzuschaffen. Begleitend sollen die öffentlichen Informationen über die bestehenden legalen
Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen verstärkt
werden und zudem Maßnahmen ergriffen werden, um das Vertrauen in die
Inanspruchnahme der legalen Hilfsangebote zu verbessern. Die bestehenden
Angebote anonymer Kindesabgabe seien nach Ansicht der Ethikratsmitglieder
„ethisch und rechtlich sehr problematisch“, insbesondere, weil sie das Recht
des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern
verletzen. Nach Schätzungen seien durch diese Angebote seit ihrer Einführung
mehr als 500 Kinder zu Findelkindern mit dauerhaft anonymer Herkunft geworden.
Die seit 1999 in Deutschland eingerichteten Babyklappen sowie die Angebote zur
anonymen Geburt wurden mit dem Ziel geschaffen, Kindesaussetzungen und
–tötungen zu verhindern. Die bisherigen Erfahrungen würden jedoch nahe legen,
dass Frauen, bei denen Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder
aussetzen, von diesen Angeboten nicht erreicht werden, so der Ethikrat zur
Begründung für seine Forderungen.(...) Um Schwangeren und Müttern in Notlagen
darüber hinaus zu helfen, schlägt der Ethikrat ein „Gesetz zur vertraulichen
Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung“ vor. Damit würde nach Ansicht
der Mitglieder eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Frauen, die in einer
schweren Not- und Konfliktsituation ihre Mutterschaft meinen verbergen zu
müssen, durch ein besonders niederschwelliges Angebot zu helfen, das ihnen die
Lösung ihrer Probleme im Rahmen einer Beratung und Begleitung unter Wahrung
absoluter Vertraulichkeit garantiert. (...)
(Aus:
ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009. Weitere Infos:
www.ethikrat.org)
Klare Ablehnung: Kirchenvertreter und Verbände kritisieren Ethikrat-Forderungen zu anonymen Kindesabgaben
Bei
Kirchenvertretern und Verbänden stieß die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates
zur anonymen Kindesabgabe überwiegend auf scharfe Kritik, aber auch auf Lob.
Von Seiten der Kirchen begrüßte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken
(ZdK) es, dass sich der Deutsche Ethikrat mit dem Thema befasst habe. Die
Stellungnahme liefere „wichtige Argumente für eine notwendige gesellschaftliche
Debatte“, so ZdK-Präsident Alois Glück in einer Pressemitteilung vom
26.11. Im Gegensatz zum Deutschen Ethikrat ist das ZdK allerdings der Meinung,
dass Angebote einer betreuten anonymen Geburt nicht eingestellt werden sollten.
„Sie helfen, das Leben von Kindern zu retten, bieten Frauen einen sicheren
Rahmen und einen geschützten Raum für die Entbindung und tragen in vielen
Fällen dazu bei, dass die Mütter sich nach der Geburt für ein Leben mit ihrem
Kind entscheiden. Auf diese Möglichkeiten können wir um der Frauen und ihrer
Kinder willen nicht verzichten“, unterstrich Glück. Erforderlich seien
verbesserte Beratungsangebote, ein gesellschaftliches Klima, das Frauen in Not
auffängt und gesetzliche Regelungen, die dem Lebensschutz ebenso Rechnung
tragen wie dem Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft. Die
Stellungnahme des Ethikrates sei hierfür „ein wichtiger Impuls“.
Auch die Ratsvorsitzende
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Margot Käßmann, kritisierte
die vom Ethikrat geforderte Abschaffung von Babyklappen. Das Expertengremium
gehe von fragwürdigen und ungesicherten Annahmen aus, erklärte Käßmmann auf der
Landessynode in Hannover.(...)
Allein der
Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) begrüßte dagegen das Mehrheitsvotum des
Ethikrates. „ Wir teilen die Meinung des Ethikrates, dass der Weg der anonymen
Kindesabgabe zumindest juristisch in eine Sackgasse führt und auch im Hinblick
auf den konkreten Lebensschutz keine befriedigende Lösung darstellt“, erklärte
die Bundesvorsitzende des SkF, Maria Elisabeth Thoma, in einer
Pressemitteilung. (...)
Die Bundesvorsitzende
der ALfA e.V., Dr. med. Claudia Kaminski, erklärte in einer
Pressemitteilung, sie sei „außerordentlich enttäuscht“ über das Votum des
Ethikberatungsgremiums. „Natürlich ist es besser, wenn ein Mensch über seine
Herkunft Bescheid weiß. Außer Frage steht auch, dass jede anonyme Geburt das
Recht von Menschen, Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen, verletzt. Wer
jedoch deshalb glaubt, Babyklappen und andere Angebote der anonymen Geburt
schliessen zu müssen, macht das Bessere zum Feind des Guten und schüttet das
Kind mit dem Bade aus. Das darf nicht sein. Das Recht auf Leben wiegt
zweifellos höher, als das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung“, so
Kaminski. (...)
(Aus :
ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009)
Die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär,
kündigte unterdessen in einer Pressemitteilung vom 27.11. an, dass ihre
Fraktion ein Gesetz zur Ermöglichung der vertraulichen Geburt einführen will.
„Schwangere in Not können dann unter ärztlicher Begleitung auf die Welt bringen
und in die Obhut einer Einrichtung geben, ohne dass es rechtliche Probleme
gibt.“ (...)
(Aus
ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009)
Infos aus 2009(1)
Die evangelische Kirche soll sich von einer Schwangerschaftskonfliktberatung verabschieden, bei der Bescheinigungen zur straffreien Abtreibung ausgestellt werden. Durch eine Reform der Beratung und wirksamere Hilfe für Schwangere in Notlagen könne man das Ausstellen von Beratungsscheinen entbehrlich machen. Rund 19.400 Unterschriften mit dieser Forderung hat der Vorsitzende des Gemeindehilfsbundes, Pastor Joachim Cochlovius (Walsrode), auch im Namen des Gemeindenetzwerks in Ulm den Vizepräsides der EKD-Synode, Günther Beckstein und Klaus Eberl, übergeben. Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werde jedes Jahr eine Großstadt ungeborener Kinder - nämlich weit über 100.000 Menschen - im Mutterleib getötet, so die Initiative. Die Unterzeichner rufen dazu auf, die Teilhabe der EKD und Mitwirkung der Diakonischen Werke an der Schwangerschaftskonfliktberatung grundlegend zu überprüfen. Außerdem solle eine intensive Diskussion in der Kirche über eine Reform der Beratung in Gang gesetzt werden. (...) Beckstein versprach, das Anliegen im Präsidium der Synode zur Sprache zu bringen und den Rat der EKD zu informieren. (...) Es handele sich bei der Schwangerschaftskonfliktberatung um ein schwieriges, belastendes Problem, das Grundfragen christlicher Ethik berühre. Für ihn ist es in einem nach wie vor reichen Land wie Deutschland „schwer erträglich, dass unter Umständen aus wirtschaftlichen Gründen ein Kind im Mutterleib abgetötet wird“, so Beckstein. (Aus: Idea-Spektrum Nr. 4 vom 04.11.2009, Seite 10).
Von Spanien lernen: „Der Einsatz für das Leben ist selbstverständlich“
Lohmann: Man darf sich nie an die Tötung von Menschen gewöhnen
Im Wochenkommentar für Radio Vatikan am 24. Oktober sprach der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht e.V., Martin lohmann von der notwendigen Selbstverständlichkeit, sich für das Leben einzusetzen.
Dokumentation der Ansprache www.bv-lebensrecht.de.
Über eine Million Menschen hat in Spanien gegen geplante Lockerung des Abtreibungsrechts protestiert
Mehr als eine Million Menschen haben bei einer Großdemonstration in Madrid gegen die Liberalisierung des spanischen Abtreibungsrechts protestiert. (...) Das von der Regierung geplante Gesetz soll künftig Abtreibungen ohne besondere Voraussetzungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlauben. Bei Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter oder bei schweren Missbildungen des Fötus ist eine Abtreibungsfrist von 22 Wochen vorgesehen. Zudem sollen 16-Jährige ohne Zustimmung der Eltern abtreiben dürfen.
Bei der Großkundgebung in Madrid hielten Demonstranten Plakate mit Fotos von Schwangeren sowie Ultraschallaufnahmen von Embryos in die Höhe. „Jedes Leben zählt“ war auf einem Spruchband zu lesen.(...) Mehrere eigens gecharterte Flugzeuge und mehr als 600 Busse brachten dafür Abtreibungsgegner in die Hauptstadt. In zahlreichen Gottesdiensten wurde zur Teilnahme aufgerufen. (...)
Bisher sind Abtreibungen in Spanien nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, etwa nach einer Vergewaltigung. (...) In der Praxis führte das dazu, dass bei 90% aller Abtreibungen „seelische Schäden“ bei der Mutter als Begründung angegeben wurden. Über das Gesetz soll das Parlament im November beraten. Laut Umfragen ist die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Abtreibungsregelung für unter 18-Jährige. Dagegen halten sich Befürworter und Gegner der Neuregelung in den anderen Punkten die Waage. (AFP, N243 vom 19.10.08, http://74.125.77.132/search?q=cache:fmZfpF2feG8J:www.n24.de/news/newsitem_5528102.html)
Antibabypille: Für Frauen lebensgefährlich
Neuartige Antibabypillen des Pharmakonzerns Bayer-Schering werben mit Lifestylefaktoren wie Gewichtsreduzierung und Aknebehandlung.
Wegen schwerster Nebenwirkungen wie Embolien und Thrombosen kam es bisher zu mindestens 50 Todesfällen.
(„Junge Welt“ vom 07.10.2009 von Philipp Mimkes. www.jungewelt.de/2009/10-07/054.php)
Kongress zu „sexueller und reproduktiver Gesundheit“: Treffen von Abtreibungslobbyisten in Berlin
Vom 2. bis zum 4. September trafen sich in Berlin beim „Globalen Forum sexueller und reproduktiver Gesundheit und Entwicklung“ mehr als 400 Delegierte aus 131 Ländern, um 15 Jahre nach dem Kairoer Weltbevölkerungsgipfel und dem dort verabschiedeten Aktionsplan Bilanz zu ziehen. Das Aktionsprogramm sieht den Zugang zu „sexueller und reproduktiver Gesundheitsfürsorge“ als entscheidende Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung an. Dabei geht es auch um die Propagierung von Abtreibung. Das globale NGO-Forum wurde gemeinsam vom Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und dem Bundesentwicklungsministerium ausgerichtet. Mit einem 10-Punkte-Papier, dem „Berliner Appell“, rief die Ministerin zu neuen Investitionen und zu mehr Engagement für die Verwirklichung von Frauenrechten auf.
(Aus ALfA-Newsletter 34/09 vom 05.09.2009)
„Die handverlesenen Teilnehmer mussten sich strengen Auswahlverfahren unterwerfen. Nur wer den engen Kriterien der Abtreibungslobby entspricht, wurde zugelassen. Denn in die Karten schauen lassen will man sich nicht“, erklärte Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der CDL, der Lebensrechtsinitiative von CDU/CSU, in einer Mitteilung vom 2. September zum Beginn der Konferenz. Ein zentraler Aspekt sei, dass bislang in keinem globalen Aktionsprogramm oder internationalen Vertrag der Begriff „sexuelle Rechte“ oder „sexuelle Orientierung“ verwendet werde. Dies wollen die Initiatoren der Konferenz ändern. Für die Erreichung der Milleniumsziele der UNO werde die Beseitigung der sogenannten „unsicheren“ Abtreibung als zentral erachtet. „Wie immer wird dabei auf die weltweit angeblichen 80 Millionen ungewollten Schwangerschaften und die Todesfälle aus ´unsicheren´ Abtreibungen verwiesen. Mitgastgeberin Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul (SPD), international als vehemente Befürworterin der Freigabe der Abtreibung und Bevölkerungsreduktion bekannt, hat zum Ende dieser Legislaturperiode damit noch einmal gezeigt, welche Mittel sie für ihre Ziele einzusetzen bereit ist. Mag Frau Merkel nur Herrn Ackermann und Freunden ein Essen ausrichten, Ministerin Wieczorek-Zeul gibt am Mittwochabend in Berlin der prominenten Abtreibungslobby aus aller Welt ihrerseits einen großzügigen Empfang. Doch dazu wird es in Deutschland wohl keinen Untersuchungsausschuss geben“, so die CDL-Vorsitzende abschliessend. (Aus: ALfA-Newsletter 34/09 vom 05.09.2009)
Etwa 350 Lebensschützer protestierten am 03.09. in Wien gegen eine Ehrung für eine Abtreibungsklinik. Zuvor fand in der Karlskirche eine Messe mit dem Salzburger Weihbischof Laun statt. (Mehr: www.kath.net/detail.php?id=23815)
Schwangerschaftsabbrüche 2. Quartal
Im 2. Quartal 2009 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) rund 27.800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Das sind fast 1.600 Abbrüche (5,3%) weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Knapp Dreiviertel (73%) der betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 15% zwischen 35 und 39 Jahre, fast 8% der Frauen 40 Jahre und älter.
Bei den unter 18-Jährigen (Anteil von knapp 5%) ging die Zahl der Abbrüche um 12% (-164) zurück. 40% der Schwangeren aller Altersgruppen hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.
97% der Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in rund 3% der Fälle die Begründung für den Abbruch. 73% der Abbrüche wurden mit der Absaugmethode durchgeführt. Bei 14 % der Abbrüche wurde das Mittel Mifegyne verwendet. (Aus: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 10.09.2009, mehr: www.destatis.de)
Kommentar KALEB: Weitgehend wird verkannt, dass die Zahl der gebärfähigen Frauen in Deutschland permanent zurückgeht. Deshalb ist der vermeintliche Rückgang der Abtreibungszahl trugschlüssig. Die Lebensrechtsbewegung geht ohnehin von einer erheblich höheren Anzahl der Abtreibungen als den gemeldeten aus.
14% der Abbrüche mittels der chemischen Abtreibungspille Mifegyne sind erschreckend! Es ist davon auszugehen, dass die Hemmschwelle für eine Abtreibung mit dieser Methode besonders niedrig ist, da sie fälschlicherweise als „schonend“ propagiert wird und kein chirurgischer Eingriff stattfindet.
Erschreckend ist auch, dass 40% aller Frauen, die abgetrieben haben, überhaupt noch kein Kind bekamen! „Ich kann ja später immer noch ein Kind haben“ - dieser Meinung werden manche dieser Frauen sein. Das dürfte nicht immer möglich sein, denn Abtreibung ist auch heute keinesfalls risikolos! Hier zeigt sich aber auch, dass vorgeburtliche Kindstötung u.a. als Methode der Familienplanung angesehen wird.
Italien: Abgeordnetenhaus verabschiedet Antrag für weltweites Moratorium gegen Abtreibung
In Italien hat das Abgeordnetenhaus in Rom einen Antrag verabschiedet, in dem die Regierung aufgefordert wird, sich bei der UNO für ein weltweites Moratorium gegen Abtreibung einzusetzen. Der Präsident der christdemokratischen UDC und Initiator des Antrags, Rocco Buttiglione, erklärte österreichischen Medienberichten zufolge, man solle sich dabei am Einsatz Italiens für ein weltweites Moratorium gegen die Todesstrafe ein Beispiel nehmen. Für den Antrag zum Abtreibungsmoratorium stimmten geschlossen die Mitte-Rechts-Koalition und die UDC sowie einige der Abgeordneten der oppositionellen „Partito democratico“ (PD).
Die UNO solle Schwangerschaftsabbrüche als Mittel zur Kontrolle des Bevölkerungswachstums verurteilen und das Recht jeder Frau anerkennen, dass sie nicht zur Abtreibung gezwungen wird. „Die Vereinten Nationen müssen das Lebensrecht der Ungeborenen anerkennen und Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Ursachen des Schwangerschaftsabbruchs zu bekämpfen“, so Buttiglione. Er will zudem einen ähnlichen Antrag auch dem EU-Parlament vorlegen. (...)
(Aus dem ALfA-Newsletter 28/09 vom 18.07.2009)
Unterschriftenaktion für den Umstieg der evangelischen Kirche in eine „Beratung ohne Schein“
Der Gemeindehilfsbund Walsrode hat eine Unterschriftenaktion zur Vorlage beim Rat der EKD und bei der Synode der EKD für eine Neuorientierung der kirchlichen Hilfe für schwangere Frauen initiiert. Das Ziel besteht darin, dass die evangelische Kirche, wie seit einigen Jahren bereits die katholische Kirche, von der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung mit Erteilung des Beratungsscheines, der zur Abtreibung berechtigt, umsteigt auf Beratung und Hilfe o h n e Scheinvergabe.
Die Aktion wird von jetzt 27 Verbänden und Lebensrechtsorganisationen unterstützt, u.a. vom Bundesverband Lebensrecht e.V., dem Treffen Christlicher Lebensrechts-Gruppen e.V. und KALEB e.V.
(Mehr infos dazu unter www.gemeindehilfsbund.de. Hier kann das Unterschriftsformular auch heruntergeladen werden).
Nach langjähriger Debatte zur Verbesserung der Situation bei Spätabtreibungen
stimmten nunmehr am 13. Mai die Abgeordneten mehrheitlich für die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Mit 326 Ja-Stimmen bei 234 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen wurde der zusammengefasste Gesetzentwurf aus den 3 Vorlagen der Abgeordnetengruppen um Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und Ina Lenke (FDP) angenommen.
Hier die wesentlichen Änderungen:
Verpflichtung des Arztes zur umfassenden Beratung nach vorgeburtlicher Untersuchung und prognostizierter möglicher Behinderung des Kindes über alle Aspekte der Gesundheitsschädigung. Dabei Hinzuziehung von Fachexperten, Information über das Recht der Schwangeren auf vertiefende psychosoziale Beratung.
Bei Zuwiderhandlungen des Arztes droht dem Arzt ein Bußgeld von 5000 €.
Zwischen Diagnose und schriftlicher Feststellung, dass die Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch gegeben sind, müssen mindestens 3 Tage liegen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Info-Materialien zum Leben mit behinderten Kindern, einschliesslich Kontaktadressen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen zu erstellen, die der Arzt aushändigen muss.
Über die von der Unionsfraktion geforderte Verbesserung der Statistik bei Abtreibungen gab es keine Einigung mit den anderen Parteien. Deshalb erfolgte dazu eine separate Abstimmung. In zweiter Lesung wurde mit 301 Nein-Stimmen bei 255 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen der Unionsvorschlag abgelehnt.
Reaktionen auf den Beschluss:
„Wir begrüßen den Bundestagsbeschluss zu Spätabtreibungen“ heisst es in der Pressemitteilung von KALEB e.V. vom 13.05.2009. Die Vorstandsvorsitzende Dorothea Dehn, Mutter von 7 Kindern fügt jedoch hinzu: „Wir werden uns aber mit dem andauernden Skandal nicht abfinden, dass die Tötung von vorgeburtlich diagnostizierten Kindern erlaubt wird.“ Skandalös sei auch, dass die von der Unionsfraktion geforderte dringend notwendige exakte Erhebung statistischer Abtreibungsdaten keine Mehrheit erhielt. KALEB e.V. fordert, dass die Diskussion zu den Spätabtreibungen im Zusammenhang mit der Bundestagsentscheidung jetzt weitergeführt wird und letztlich in die längst fällige Überprüfung des gesamten Paragrafen 218 einmündet.
In der Pressemitteilung von 14.5. kritisierte die Bundesvorsitzende von ALfA e.V., Dr. Claudia Kaminski, die vom Parlament beschlossenen Änderungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Schutz des Lebens wehrloser Kinder im Mutterleib weiterhin keine Lobby im Deutschen Bundestag hat. Sie machte darauf aufmerksam, dass die 3-Tage-Frist, die zwischen Diagnose möglicher Behinderung und der Tötung liegen sollen, leicht zu umgehen sei. Dass die Abgeordnete Griese in ihrer Rede ausdrücklich betonte, „dass es nicht darum geht, quantitativ die Anzahl der Spätabbrüche zu senken“, mache ebenfalls deutlich, dass der Bundestag keine wirkliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder wünscht, so die ALfA-Bundesvorsitzende. Wer dies wolle, müsse wie von der ALfA und anderen Lebensschutzorganisationen in den letzten Jahren wiederholt gefordert, die psycho-soziale Indikation ganz abschaffen, die bei der Reform des § 218 1995 in der medizinischen Indikation aufging, und die medizinische Indikation auf die ganz wenigen Fälle beschränken, in denen tatsächlich das Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes steht.
„Der Gesetzgeber hat ein fatales Signal gesetzt, denn Spätabtreibungen bleiben tödliches Unrecht und führen zu wachsender Diskriminierung von Behinderten“, erklärte die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, in einer Presseaussendung.
Bundesärztekammer und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) begrüssten in einer gemeinsamen Pressemitteilung die entsprechenden Bundestagsbeschlüsse.
„Dieser Beschluss wird dem Schutz des Lebens und dem Beistand der Eltern in ihrer Notsituation dienen“, erklärte der Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Hans Joachim Meyer.
Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechts-Gruppen, Hartmut Steeb, erklärte am 14.5. gegenüber der Nachrichtenagentur idea u.a.: „Ich begrüße die gestern im Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung in Sache der sogenannten Spätabtreibung. Sie verbessert die Rechtslage in Sachen Lebensschutz an zwei wichtigen Stellen: 1. Der auch in der zeitlichen Abfolge häufig eingetretene Automatismus zur Tötung ungeborener Kinder nach Feststellung einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes wird für eine kurze Zeit unterbrochen. (...)2. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verpflichtet zur Erstellung von Informationsmaterialien zum Leben mit Behinderten.(...)
Im Verhältnis zu der gravierenden tatsächlichen Wirklichkeit der Tötung von ungeborenen Kindern in unserem Land handelt es sich bei den gestrigen Beschlüssen lediglich um eine Millimeterverbesserung. So ist beschämend, dass sich der Deutsche Bundestag nicht einmal auf eine ordentliche statistische Erfassung der Tötungshandlungen einigen konnte. (...)“
USA: Jetzt deutliche Mehrheit für „Pro Life“ (nach Gallup-Umfrage)
15.05.2009. Verglichen mit dem Vorjahr hat sich die Stimmung in den USA gewendet: mehr Amerikaner bezeichnen sich als pro-life als pro-choice. Das geht aus der neuesten Gallup-Umfrage hervor. 51% Pro-Lifer stehen damit 42% Pro-Choicer gegenüber. Im Jahr zuvor waren noch 50% pro-choice and 44% pro-life. (Mehr dazu: www.gallup.com/poll/118399/More-Americans-Pro-Life-Than-Pro-Choice-First-Time.aspx)
28.05.2008 Paris (MedCon) - HRA Pharma gab heute bekannt, dass ellaOne, ein Präparat zur Notfallkontrazeption, die Marketingzulassung durch die Europäische Kommission erhalten hat. Die neue chemische Verbindung Ulipristal Azetat wurde für den Einsatz bis zu 5 Tagen nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr zugelassen. Die einhellige Entscheidung aller Mitgliedsstaaten erlaubt HRA Pharma, mit der Vermarktung von ellaOne in der Europäischen Union zu beginnen. Es ist somit das erste Produkt, das speziell für die Notfallkontrazeption entworfen und entwickelt wurde. (Mehr: www.hra-pharma.com).
Kommentar KALEB: Skandalös, dass die Mitgliedsstaaten „einhellig“ dafür gestimmt haben. Damit wird der Frühabtreibung weiter Tür und Tor geöffnet!
Eine schwedische Frau, die bereits zwei Töchter hat, liess anlässlich einer Amniozentese ohne medizinsche Begründung das Geschlecht des Fötus ermitteln. Zweimal hat sie Kinder mit dem „falschen Geschlecht“ abgetrieben.
Die beteiligten Ärzte wandten sich an den Nationalen Gesundheits- und Wohlfahrtsrat, der auch für die Genehmigung der späteren Abtreibungen zuständig ist. Derartige „rein geschlechtsselektive“ Abtreibungen könnten in Schweden bis zur 18. Schwangerschaftswoche nicht verweigert werden, so der Rat. (http://en.wikipedia.org/wiki/Abortion_in_Sweden).
29.05.2009 Moskau (MedCon) - Die Schwangerschaft von Minderjährigen in Rußland endet in nur 4 Fällen von 10 mit einer Geburt. In 4 Fällen wird die Schwangerschaft künstlich unterbrochen und in 2 weiteren kommt es zu einer Fehlgeburt, teilte der Nachrichtendienst RIA Novosti mit. Diese Angaben machte der oberste Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie der russischen Aufsichtsbehörde für Gesundheits- und Sozialschutz, Viktor Radsinski. (...) Laut dem Experten beginnt ein russisches Mädchen im Durchschnitt mit 16 Jahren ihr Sexualleben. Ein halbes Jahr später erfolgt im Schnitt die erste Abtreibung. Nach Angaben des Experten ist die Häufigkeit der sexuellen Kontakte der jungen Männer gegenüber derer ihrer Väter heute um das Doppelte gestiegen. Die Mädchen sind sogar sexuell fünf- bis sechsmal aktiver als ihre Mütter. (www.gyn.net/news/berufspolitik/,navigation_id,165,medcon_artikel_id,240275,...)
Im Jahre 2008 wurden laut Statistischem Bundesamt 114 484 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das sind rund 2% weniger als im Jahr zuvor.
40,8% der Frauen haben zum Zeitpunkt der Abtreibung noch keine Kinder geboren. Bei den Frauen über 30 Jahren hatten sich 16,1% für eine Abtreibung entschieden, obwohl sie bisher kinderlos waren.
97,4% aller Abtreibungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen.
Spätabtreibungen haben im Jahre 2008 leicht zugenommen: In der 13. - 23. Woche wurden offiziell 2 100 Abtreibungen vorgenommen. 2007 waren es 2 073.
Ab der 23. Woche wurden 2008 231 Abtreibungen durchgeführt, im Vorjahr waren es 229.
Von 1996 bis 2008 ist der Anteil der Schwangerschaftsabbrüche unter 18-Jährigen an der Gesamtzahl von 3,6 auf 4,7% gestiegen.
Im Jahre 2008 heirateten 375 000 Paare. Gegenüber 2007 ist das ein Anstieg um 1,8%. (Angaben vom Statistischen Bundesamt, www.destatis.de)
„Über 114 500 Abtreibungen dokumentieren das Versagen der Familienpolitik“
In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, die derzeitige Familienpolitik: Mehr als 114 500 offiziell gemeldete Abtreibungen für 2008 dokumentieren auf unerfreulichste Weise das fortdauernde, grundlegende Versagen der Familienpolitik. Zudem illustriert es den überaus laschen und tendenziösen Umgang der Politik mit wichtigen, richtungsweisenden Familiendaten wie den Abtreibungs- und Geburtenzahlen. (...) Es spricht nicht für eine glaubwürdige Familienpolitik, wenn das Familienministerium einerseits falsche Prognosen zur Geburtensteigerung als Erfolgsbeleg benutzt und andererseits die weiterhin dramatisch hohen Abtreibungszahlen mit völligem Schweigen übergeht und ignoriert.
Eine weitere Täuschung des Bürgers liegt vor, wenn als „Erfolg“ gemeldet wird, dass 2008 vermeintlich 2400 (d.h. 2%) weniger Schwangerschaftsabbrüche statistisch erfasst wurden. Wie bei anderen Meldepflichten auch, kann diese Statistik nicht sicher und genau sein. Nicht jede Abtreibung wurde von den Ärzten gemeldet. Hier kommt die Politik ihrer Kontrollpflicht nicht nach. Zugleich nimmt die Zahl der gebärfähigen Frauen ständig ab. Für eine reelle Aussage müssen die Abtreibungszahlen in Relation zu den Geburtenzahlen gesetzt werden. So stiehlt sich die Regierung durch eine partielle Bekanntgabe von Statistiken, die jedoch für eine klare Analyse unbedingt zusammen beantwortet werden müssen, aus der Verantwortung und gibt ein für sie günstiges Zerrbild statt der Realität wieder. (...)
(Aus: CDL aktuell, 12. Ausgabe, April 2009. Mehr: www.cdl-online.de)
Die Geburtenzahl in Deutschland ist weiter rückläufig. Nach vorläufigen Ergebnissen wurden 2008 rund 675 000 Kinder geboren. Im Vorjahr waren es noch
683 000 (Rückgang um 1,1%).
Bei den Sterbefällen ergab sich im Jahr 2008 ein Anstieg um 20 000 Fälle oder um 2,4% auf 844 000.
2008 wurden 168 000 weniger Kinder geboren, als Menschen verstarben.
(Aus: Pressemitteilung Nr. 137 des Statistischen Bundesamtes vom 07.04.2009)
Spanien: Demos gegen geplante Abtreibungsliberalisierung
Etwa 100 000 Menschen haben am 29.3. in Madrid mit einem „Marsch für das Leben“ gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung in Spanien demonstriert. (...) Aufgerufen hatten knapp 100 verschiedene katholische Organisationen, soziale Bürgerinitiativen, Pro-Leben und Anti-Abtreibungsplattformen sowie die katholische Kirche. Die spanische Bischofskonferenz hatte bereits Ende Februar gegen die Regierungspläne protestiert.
Hintergrund der Proteste sind Pläne der sozialistischen Regierung unter Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero (PDSOE), eine straffreie Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche zu ermöglichen sowie Minderjährigen ab 16 Jahren künftig zu erlauben, ohne Einverständnis der Eltern abtreiben zu können. Ebenso sollen künftig bei Mißbildung des Fötus sowie bei Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit der werdenden Mutter Abtreibungen noch bis zur 22. Woche erlaubt sein. Bisher sind Abtreibungen in Spanien grundsätzlich verboten, jedoch gestattet die seit 1985 geltende Regelung, eine der strengsten in Europa, Ausnahmen im Falle von Vergewaltigung, bei Missbildung des Fötus sowie bei psychischer und physischer Gefährdung der werdenden Mutter.
(Aus ALfA-Newsletter 13/09 vom 04.04.2009)