Recht auf Leben - bis zuletzt

Infos aus 2010

 

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Aktive Sterbehilfe muss tabu bleiben

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann, bedankt sich bei Gesundheitsminister Rösler (FDP) für dessen klare Absage an aktive Sterbehilfe:

Es ist ein erfreuliches Signal in unsere Gesellschaft, wenn sich der amtierende Gesundheitsminister und FDP-Politiker Philipp Rösler eindeutig gegen jede aktive Sterbehilfe ausspricht. Als Lebensschützer sind wir dem überzeugten Christen im Kabinett Merkel sehr dankbar für dieses eindeutige Zeugnis für die Unantastbarkeit des Lebensrechtes und der Menschenwürde. Wir begrüßen es, wenn der Minister zugleich betont, dass man selbstverständlich jedem Menschen „das Sterben so erträglich wie möglich machen“ müsse. Doch dies darf niemals auf Kosten des Lebensrechtes geschehen. Dem Minister ist zuzustimmen, wenn er sagt: „Aber aktive Sterbehilfe ist für mich absolut tabu. Weder wäre ich als Arzt dazu bereit, noch würde ich sie für mich persönlich in Anspruch nehmen.“ Dies hatte Rösler in einem Interview der „Bunten“ gesagt.

Der Bundesverband Lebensrecht unterstützt den Bundesminister ebenfalls in seinem Bemühen, in Deutschland die Palliativmedizin auszubauen und weiter zu fördern. Denn es dient der Menschenwürde und dem Schutz des Lebens, dabei zu helfen, dass betroffene Menschen ihr irdisches Leben möglichst schmerzfrei und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung beenden können. Es ist zudem zu hoffen, dass durch die Förderung der Palliativmedizin der Ruf nach aktiver Sterbehilfe weniger wird, weil durch Schmerzlinderung den Menschen wirklich geholfen werden kann.

Es ist zu hoffen und zu wünschen, dass die klare und unmissverständliche Haltung des FDP-Politikers in Fragen der Sterbehilfe sich bewusstseinsbildend auf Lebensrechtsfragen bei möglichst vielen Volksvertretern in den Regierungsparteien auswirkt. Weder beim Beginn des menschlichen Lebens noch beim Ende darf es Unklarheiten geben. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und des Rechts auf Leben muss vom Augenblick der Zeugung bis zum natürlichen Lebensende klar und unmissverständlich gelten.

(BVL-Pressemitteilung vom 05.02.2010)

 

 

Neue Studie zu Wachkoma-Patienten: Forscher kommunizieren mittels Erkennung von Hirnreaktionen

In Bezug auf eine Antwort auf die Frage, was in Patienten im Wachkoma wirklich vorgeht, und was diese von ihrer Umwelt mitbekommen, ist belgischen und britischen Forschern offenbar ein kleiner Durchbruch gelungen. Mittels der funktionellen Kernspintomografie (MRT), bei der die Aktiverung bestimmter Hirnareale an der gesteigerten Durchblutung erkannt wird, konnten sie in einer Studie mit 54 Patienten in Einzelfällen Hirnreaktionen auf einfache „Ja-Nein“-Fragen erkennen und so mit Wachkomapatienten kommunizieren. Grund für ein Wachkoma ist meist eine Schädigung des Großhirns. Ein Wachkoma kann viele Jahre bestehen bleiben, wobei die behandelnden Ärzte meist nicht vorhersagen können, ob und wann der Patient wieder zu vollem Bewusstsein kommt.

Die Studienergebnisse wurden am 3. Februar im New England Journal of Medicine veröffentlicht.

(Aus ALfA-Newsletter 05/10 vom 06.02.2010. Mehr: siehe www.alfa-ev.de)

 

 

 

Infos aus 2009(2)

 

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Weise Entscheidung: Französische Nationalversammlung gegen Zulassung aktiver Sterbehilfe

In Frankreich ist ein Parlamentsvorstoß, die „Tötung auf Verlangen“ unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen, klar gescheitert. Die französische Nationalversammlung in Paris hat am 25. November einen entsprechenden von 120 sozialistischen Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Bei der Abstimmung, für die der Fraktionszwang aufgehoben wurde, stimmten 326 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, 202 dafür. Medienberichten zufolge sollte laut dem Gesetzentwurf aktive Sterbehilfe erlaubt werden, wenn der Kranke von einer schweren und unheilbaren Kranheit betroffen ist, die unerträgliches, nicht zu linderndes körperliches oder seelisches Leiden verursacht. Nach dem geltenden Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich strafbar, jedoch dürfen die Ärzte die Behandlung bei unheilbar Kranken auf Wunsch des Patienten beenden oder begrenzen. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte in einer Presseaussendung die Entscheidung der Französischen Nationalversammlung. Es komme nun darauf an, dass Frankreich und Deutschland auf europäischer Ebene gemeinsam Bestrebungen entgegenwirkten, die das Nein zur aktiven Sterbehilfe aufzuweichen drohten, erklärte der Geschäftsführer der Stiftung, Eugen Brysch.. Dem „Nein“ zur aktiven Sterbehilfe entspreche ein „Ja“ zu einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung Schwerstkranker sowie die Unterstützung entsprechender Forschungszweige, betonte er. (...)

(Aus ALfA-Newsletter 45/09 vom 28.11.2009)

 

Debatte um Schweizer Sterbehilferegelung: Scharfe Kritik an NS-Vergleich von Dignitas-Chef Minelli

Mit einem provokanten Vergleich der Sterbehilfesituation in der Schweiz und den Ermordungen der Juden im Zweiten Weltkrieg zog der Chef der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas, Ludwig A. Minelli, scharfe Kritik auf sich. Laut einem Bericht der britischen Zeitung „Guardian“, in dem er einen Einblick in seinen Arbeitsablauf und ein Dignitas-Sterbezimmer gewährte, sagte Minelli gegenüber dem Blatt: „Im Zweiten Weltkrieg haben wir an der Grenze Juden abgewiesen, die später im KZ gestorben sind. Jetzt zwingen wir Menschen, die ihr Leben in der Schweiz beenden möchten, weiterzuleben. Wo ist der Unterschied? Was ist grausamer?“ Seine Aussage rechtfertigte er damit, dass die Zahl mißlungener Suizidversuche sinke, wenn man verzweifelten Menschen helfen dürfe, sie in den Tod zu begleiten.

Der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 19. November, der Vergleich sei „tiefer Antisemitismus“, zu dem der Dignitas-Chef greife, um die Machenschaften seiner Suizid-Organisation zu rechtfertigen, und schlicht „unerträglich“. (...) Brysch forderte deshalb ein Einschreiten von Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP), der in der Schweiz diejenigen Kräfte stärken müsse, die dem Geschäftemachen mit dem Selbstmord Einhalt gebieten wollen.

(Aus ALfA-Newsletter 44/09 vom 21.11.2009)

 

 

 

Infos aus 2009(1)

 

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Neue Debatte über Sterbehilfe in Großbritannien

Nur zwei Wochen nach einer gesetzlichen Neuregelung sorgen in Großbritannien erneut zwei Fälle von Sterbehilfe für Aufsehen. Ein todkranker Geologe wurde laut Bericht der Tageszeitung „The Times“ vom Mittwoch in der südenglischen Grafschaft Somerset von der Polizei festgenommen und verhört.

Der an Knochenkrebs erkrankte William Stanton (79) und seine Frau Angela (74) wollten sich demnach gemeinsam ersticken, weil sie nach 52 Jahren Ehe nicht voneinander getrennt wwerden wollten. Stanton überlebte und steht nun nach dem Tod seiner Frau unter Mordverdacht. (...)

Für Schlagzeilen sorgt auch ein zweiter Fall in der ostenglischen Grafschaft Norfolk. Eine 26-Jährige hatte sich im September 2007 mit Suizid-Absicht vergiftet und danach einen Krankenwagen gerufen. Weil sie den behandelnden Ärzten eine Patientenverfügung vorhielt, die nur eine Schmerzlinderung erlaubte, liessen diese sie sterben. Ein Untersuchungsrichter hatte in der vergangenen Woche geurteilt, die Ärzte hätten richtig gehandelt.(...)

Der Erzbischof von Cardiff, Peter Smith, warnte nun, Ärzte, die Menschen aufgrund einer Patientenverfügung sterben lassen, könnten gegen das Gesetz handeln. Dies gelte vor allem bei Patienten mit psychischen Problemen; sie seien möglicherweise gar nicht in der Lage, über ihre eigene Situation zu urteilen, wird Smith in einem Bericht des „Daily Telegraph“ vom Mittwoch zitiert. Eine Patientenverfügung könne so als Hilfsmittel zum Selbstmord benutzt werden.(...)

Aerzteblatt.de vom 07.10.2009.

www.aerzteblatt.de/nachrichten/38412/neue_debatte_ueber_sterbehilfe_in-grossbritannien.htm

Die „Lebenshilfe“ erinnert an Euthanasie-Verbrechen: Aktionskreis „T4-Opfer nicht vergessen“ fordert Gleichstellung und Entschädigung der Opfer

Am 5. September vor 70 Jahren unterzeichnete Hitler den „Euthanasie-Erlass“, eine extrem verharmlosende Bezeichnung für den Massenmord an behinderten und kranken Menschen. Er hatte die Unterschrift auf den 1. September rückdatiert, um den Vernichtungskrieg nach innen und aussen zeitgleich beginnen zu lassen. Bereits sechs Jahre zuvor hatten die Nazis das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen. Mehr als 100.000 Psychiatrie-Patienten und behinderte Menschen wurden während der sogenannten T4-Aktion durch SS-Ärzte und Pflegekräfte ermordert. Tausende kamen in Gaskammern um, wurden vergiftet oder mussten langsam verhungern. T4 stand für Tiergartenstraße 4, damals Sitz der Zentrale für die Leitung des Massenmords an behinderten Menschen.

Am 5. September erinnerten Vertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit Vertretern anderer Verbände wie der Diakonie und der AWO mit einer Mahn- und Gedenkveranstaltung an die Opfer der Erbgesundheitsgesetze des Nationalsozialismus in der Tiergartenstraße 4. (...) Der Aktionskreis „T4-Opfer nicht vergessen“ (...) hatte die diesjährige Veranstaltung unter das Motto „Gleichstellung und Entschädigung der Opfer - jetzt!“ gestellt. Der Aktionskreis fordert laut Pressemitteilung der Lebenshilfe damit, dass die Opfer von Zwangssterilisation, ermordete kranke Patienten und ermorderte behinderte Menschen und deren Hinterbliebene als Verfolgte des Naziregimes anerkannt werden.(...)

Auch der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, MdB CDU, mahnte in einer Pressemitteilung vom 3. September, die Massenmörder der Nationalsozialisten an Menschen mit Behinderungen niemals zu vergessen. Es dürfe in Deutschland nicht wieder zwischen angeblich „lebensunwerten“ und „lebenswerten“ Leben unterschieden werden. „Diese Mahnung gilt gerade angesichts neu aufkommenden eugenischen Gedankengutes und wieder auflebender Euthanasie-Ideologie. Auch die rechtlichen Hürden für fremdnützige medizinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen dürfen nicht gelockert werden“, erklärte Hüppe. (Aus ALfA-Newsletter 34/09 vom 05.09.2009,

mehr: www.huberthueppe.de/behi09/090903.shtml)

 

Bundesratsentscheidungen: Weg frei für Regelung von Patientenverfügungen

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Juli den Weg für zahlreiche Gesetze frei gemacht, darunter auch für diverse neue gesundheitlich relevante Regelungen. So ließ die Länderkammer die kürzlich im Bundestag nach langjähriger Debatte beschlossene Neuregelung für Patientenverfügungen passieren und verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das neue Gesetz sieht u.a. vor, dass künftig Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden sind. Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, gibt es nicht. Das heißt, sie gelten unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Auch dann, wenn der Patient, der sich nicht mehr äußern kann, in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert hat. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben jedoch unwirksam. Patientenverfügungen können jedoch jederzeit formlos widersprochen werden. Das neue Gesetz wird voraussichtlich wie geplant am 1. September in Kraft treten.

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) kritisierte Medienberichten zufolge, es wäre besser gewesen, kein neues Gesetz zu verabschieden, als das vom Bundestag beschlossene. Er monierte unter Verweis auf seinen schweren Skiunfall am Neujahrstag, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, dass das Gesetz nicht zwischen tatsächlich Kranken und Unfallopfern differenziere. Durchgängige Kritik gab es den Berichten zufolge auch seitens der CDU in den Ländern, während andere Parteien die neue Regelung positiv bewerteten.

(Aus ALfA-Newsletter 27/08 vom 11. Juli 2009)

„Neue Fremdbestimmung am Lebensende droht - genügt künftig der "mutmaßliche Wille" zum Sterben für einen Behandlungsabbruch?“

Am Vortag der Parlamentsentscheidung zur gesetzlichen Regelung einer Patientenverfügung erklärt Mechthild Löhr, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) u.a.:

„Die mit großem Ernst geführte Debatte hat gezeigt: Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung, die dem Patienten im Bedarfsfalle wirklich Sicherheit gewährt, kann es nicht geben. Das bestätigen insbesondere Fachleute, die mit dem Problem täglich konfrontiert sind, nämlich Bundesärztekammer, Marburger Ärztebund, EKD und Deutsche Bischofskonferenz, Hospiz- und Palliativverband, Alzheimer-Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie. Sie alle und weitere sprechen sich aus triftigen Gründen gegen Patientenverfügungsgesetze aus (...). Sollte morgen beispielsweis der sehr weitgehende Gesetzentwurf des Abgeordneten Stünker Wirklichkeit werden, kommt es gerade für weit über 90% der Bundesbürger, die keine Patientenverfügung haben, zu einer wesentlichen, weitreichenden und gefährlichen Änderung der Rechtslage. Dann können in lebenskritischen medizinischen Situationen allein der aktuell behandelnde Arzt und ein Betreuer einvernehmlich beschliessen, dass ein nicht einwillungsfähiger Patient nach seinem „mutmaßlichen Willen“ wohl keine lebensverlängernde Hilfe mehr wollen würde. Aufgrund einer solchen Gesetzeslage wären sie befugt, auch ohne Vorlage einer schriftlichen Patientenverfügung unter Berufung auf den „mutmaßlichen Willen“ z.B. einen Behandlungsabbruch vorzunehmen. Dies kann zur sofortigen Einstellung der künstlichen Ernährung oder der Beatmung führen und damit ein schnelles Sterben bedeuten, ohne dass dies je von einem Vormundschaftsgericht geprüft worden wäre. (...) Bei einem so hohen Rechtsgut, wie dem Recht auf Leben, darf aber zukünftig nicht schon allein der „mutmaßliche Wille“ zum Behandlungsabbruch berechtigen. Das Parlament ist gut beraten, der klaren Mehrheit der medizinischen und ethischen Experten zu folgen und auf eine gesetzliche Neuregelung der Patientenverfügung definitiv zu verzichten.“

(Pressemittlung der CDL vom 17.06.2009)

ALfA: Bundestag schlägt alle Mahnungen in den Wind - für Lebensschutz und Selbstbestimmung am Lebensende

Anlässlich der Abstimmung über ein neues Patientenverfügungsgesetz erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Dr. med. Claudia Kaminski u.a.: „Das vom Deutschen Bundestag beschlossene neue Patientenverfügungsgesetz (Stünker-Entwurf) ist eine Katastrophe sowohl für den Lebensschutz als auch für das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende. Entgegen aller Mahnungen der Bundesärztekammer, medizinischer Fachgesellschaften, der Kirchen und der Lebensschutzbewegung, haben sich die Abgeordneten heute mehrheitlich für die schlechteste aller zur Wahl gestandenen Alternativen entschieden. Mit der behaupteten Selbstbestimmung hat das neue Gesetz allenfalls oberflächlich etwas zu tun. Eine wahrhaft selbstbestimmte Entscheidung darüber, welche medizinischen Maßnahmen ein Mensch dulden will und welche nicht, setzt eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen von Therapien, ihre Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen voraus. Genau dies sieht das beschlossene Gesetz jedoch ausdrücklich nicht vor.

Auch wenn der Staat sicher nicht die Pflicht hat, seine Bürger unter allen denkbaren Umständen daran zu hindern, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, so hat er doch dafür Sorge zu tragen, dass Menschen in so sensiblen, Leben und Sterben betreffenden Fragen, keine Entscheidungen treffen, deren Tragweite sie - ohne Aufklärung - unmöglich in jedem Fall ermessen können.“(...)

(Pressemitteilung von ALfA e.V. vom 18.06.2009)

Patientenverfügung: Antrag gegen ein Gesetz vorgelegt

Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am 19.5. veröffentlichten Antrag: „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heisst es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei weder notwendig noch überzeugend möglich. Zu den Unterzeichnern gehören neben den Bioethik-Experten Hubert Hüppe als Initiator und Familien-Staatssekretär Hermann Kues auch Bundestagspräsident Norbert Lammert und Peter Hintze (CDU). Der Antrag soll kurzfristig in den Bundestag eingebracht werden. Das Parlament wollte ursprünglich am 28.5. abschliessend über drei konkurrierende Gesetzentwürfe beraten. Das kam aber nicht zustande.

Eine Gruppe um den SPD-Rechtexperten Joachim Stünker betont das Selbstbestimmungsrecht. Nach dem Vorschlag des Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sollen Verfügungen grundsätzlich verbindlich sein. Er betont die Rolle des Arztes als Entscheider. Das Konzept von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sieht je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit der Patientenverfügungen vor und setzt auf ärztliche und rechtliche Beratung. Eine parlamentarische Mehrheit ist bei keinem dieser Entwürfe in Sicht.

Unterdessen warnte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die den Entwurf von Joachim Stünker unterstützt, vor einem Scheitern bei diesem Gesetzesvorhaben. Stünker rechnet in ca. drei Wochen mit der Abstimmung.

Die evangelische Kirche plädiert dafür, vorerst auf gesetzliche Vorgaben zu verzichten. Es kann nicht darum gehen, ein Gesetz um jeden Preis zu verabschieden, sagte der EKD-Ratsbevollmächtigte, Prälat Bernhard Felmberg der Rheinischen Post am 28. Mai. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten in keinem der Entwürfe die erforderliche Qualität gewährleistet sehe, dann solle von dem Vorhaben jetzt abgesehen werden.

Euthanasiefälle in den Niederlanden steigt

Die Zahl der gemeldeten Euthanasiefälle in den Niederlanden steigt. Der Bericht von Radio Netherlands vom 29. Mai 2009 vermutet dahinter einen Anstieg der Meldebereitschaft bei den Ärzten. Dies erscheint spekulativ. Dass, wie behauptet, Euthanasie in Holland nur unter „strikten Bedingungen“ legal sei, ist beschönigend. Die niederländische Regierung hat die Euthanasiepraxis bereits in drei Studien (1990 und 1995 sowie 2001, publiziert 2003 in „The Lancet“) untersuchen lassen. Allein 2001 wurden zwischen 4000 und 5000 Menschen ärztlich getötet, davon fast tausend - gesetzeswidrig - ohne ihre Einwilligung. Jeder zweite Euthanasiefall wurde nicht gemeldet, liess sich damals hochrechnen. Es heisst, die Euthanasiepatienten müssten „hoffnungslos und unerträglich“ leiden. Allerdings können in Holland Alzheimer-Patienten euthanasiert werden, wie 2005 im Bundesministerium der Justiz nachzulesen war. http://bmj.bmjjournals.com/cgi/content/full/330/7499/1041-a/DC1

Erneut Aufregung um Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas: Sterbehilfe für Gesunde

Die umstrittene Sterbehilfe-Organisation Dignitas will einer gesunden 70-jährigen Frau beim Suizid helfen. Laut einem Interview des britischen Fernsehsenders BBC mit dem Dignitas-Vorsitzenden Ludwig A. Minelli am 2. April begründete die Kanadierin ihren Todeswunsch damit, dass sie zusammen mit ihrem an Krebs erkrankten Mann gehen möchte, wenn er sterben muss. In dem Interview bezeichnete Minelli den Suizid schönfärberisch als „wunderbare Möglichkeit aus unerträglichen Situationen zu fliehen“. Eine unheilbare Krankheit sei dafür nicht vorauszusetzen. Zudem könne der assistierte Suizid das Gesundheitswesen als Ganzes finanziell entlasten.(...) „Skrupelloser geht es nicht mehr“, kommentierte der Geschäftsführer der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 3. April die Ankündigung von Dignitas-Chef Minelli. „Hier offenbart sich einmal mehr, wohin die schamlose Geschäftemacherei mit dem Leid der Menschen führt. Minellis Vorhaben entspricht ganz und gar der brutalen Logik der Befürworter der Suizid-Beihilfe, stellte Brysch klar. (Aus: ALfA-Newsletter 13/09 vom 04.04.2009)

Australischer Arzt will "Euthanasie-Baukästen" verkaufen
Ein australischer Arzt will in Großbritannien sogenannte Euthanasie-Baukästen
verkaufen. Nach einem Bericht der britischen Sonntagszeitung "The Observer" sollen
lebensmüde Käufer mit dem Chemiebaukasten testen können, ob ihre für einen geplanten Selbstmord erworbenen Schlafmittel tatsächlich tödlich sind.
Der als "Dr. Death" bekannte Philip Nitschke rechtfertigt seine Initiative mit einer
steigenden Nachfrage nach Selbstmordhilfen wie Barbituraten, die online ohne Etikett verkauft werden. Die Käufer wollten sicher gehen, dass die Mittel "die richtige
Konzentration" hätten. In Großbritannien sei der Verkaufsstart für die Test-Kits für Mai geplant, berichtet die Zeitung. Der Preis liege bei umgerechnet rund 40 Euro. Später sollen die Test-Kits auch international angeboten werden.
Derweil sprachen sich sowohl Gegner als auch Befürworter der aktiven Sterbehilfe gegen Nitschkes Produkt aus. Solche "Heimwerker"-Ansätze seien das Resultat einer ungeklärten Gesetzeslage, zitiert der "Observer" eine Vertreterin der Sterbehilfeorganisation "Dignity in Dying". Ein Sprecher der Lebenshilfe-Vereinigung "Care Not Killing Alliance" fürchtet dagegen, dass Nitschkes Plan schwache Menschen "ausnützt und in Gefahr bringt".
Nitschke ist seit längerem umstritten. Im vergangenen Jahr machte seine
Sterbehilfeorganisation "Exit International" mit Selbstmord-Workshops in Großbritannien Schlagzeilen. (Aus www.aerzteblatt.de/nachrichten/36016/)